IDEEN FUNDGRUBE LEBEN
gesellschaftliche Anregungen für eine neues Miteinander nach COVID-19
Christoph Heinzel
unterstützt von Freigeistern,
Gedanken-Akrobaten und Freunden des Lebens
Gesetzgebung zielführender
Jeder Mensch soll sich individuell frei entfalten können. Auf der anderen Seite möchte man die Bevölkerung vor Gewalt, Ausbeutung und Übervorteilung schützen. In keinem Land der Erde gibt es dafür so viele Gesetze und Verordnungen wie in Deutschland. Zu beobachten ist ein rasanter Wettlauf, wobei findige Strategen ständig nach neuen Gesetzeslücken suchen, die dann wieder mühsam durch neue Verordnungen geschlossen werden müssen (zum Beispiel Cum-Ex-Geschäfte, Steuerflucht u.ä.).
Im Jahr 2005 existierten in Deutschland ca. 2.200 Bundesgesetze mit ca. 50.000 Einzelvorschriften und ca. 3.100 Verordnungen mit ca. 40.000 Einzelvorschriften. Hinzu kamen Landesgesetze und Regelungen der Europäischen Union. Insgesamt wurde die Zahl aller Einzelvorschriften, die für einen Bürger Deutschlands im Jahr 2005 bindend waren, auf rund 150.000 geschätzt. Und das ist inzwischen mehr als fünfzehn Jahre her (Quelle: Die Welt, 09.05.2005, Interview mit Rechtsprofessor Ulrich Karpen).
Warum sollten wir nicht wirklich einmal versuchen, den Gesetzesdschungel zu vereinfachen? Wäre eine einfachere, auf ethischen Grundsätzen basierende Gesetzgebung mit deutlich weniger Vorschriften nicht besser? Hier müssten wir nicht überlegen, ob unser Handeln gegen geltendes Recht verstößt, sondern was unsere Mitmenschen darüber denken: „Ist es für mein Umfeld in Ordnung oder bekomme ich Ärger, wenn ich das jetzt so tue?“ Dafür müssten die grundsätzlichen Ziele unserer Gesellschaft aber zunächst einmal genauer beschrieben werden, anstatt nur immer nacheilend dass auszuschließen, was nicht sein darf. An Stelle der 150.000 harten, abgrenzenden Vorschriften würden weniger, aber allgemeiner gefasste Regeln treten. Der gesunde Menschenverstand wäre also öfter gefragt. Gerichte müssten dann auch nicht mehr nur aus hochgebildeten Richtern und Juristen bestehen, sondern würden normale Bürger einbeziehen, die mit lokalem Bezug bei den jeweiligen Streitfällen mitentscheiden würden. Es sollte zur Bürgerpflicht werden, dass jeder von uns in die entsprechenden Gremien nach dem Rotationsprinzip berufen und dafür vorbereitet wird. Die Identifikation mit dem gemeinschaftlichen Rechtssystem, aber auch das Gefühl, ein verbundener Teil der Gesellschaft zu sein, würden dadurch wachsen.
Ankläger und Verteidiger würde es natürlich weiterhin geben und natürlich auch die Möglichkeit zur Berufung. Größere und komplexere Fälle würden sicherlich auch umfangreicherer, übergeordneter Verfahren und Gremien bedürfen. Damit die Rechte der Gesellschaft nicht auf zwielichtigen Wegen umgangen werden, müssten wir unser Handeln in strittigen Fällen vor der Gesellschaft erklären, auch wenn wir gerade nicht gegen ein niedergeschriebenes Gesetz verstoßen haben. Das neue Grundprinzip würde also dazu führen, dass Menschen sich mit ihrem Umfeld auseinandersetzten und sich überlegten, ob Ihr angestrebtes Handeln von den Mitmenschen mitgetragen würde.
Selbstverständlich braucht eine Gesellschaft weiterhin Normen und Regeln, nach denen zum Beispiel Baugrundstücke vergeben, Abwasserleitungen angeschlossen oder Ampelübergange angelegt werden. Diese wäre auch eine Aufgabe für unsere GUNDA, die alles Wichtige für uns verwaltet. Unterstützt und kontrolliert würde sie dabei von vielen tausend Themenspezialisten, die alles ständig optimieren und für die Öffentlichkeit transparent zur Verfügung stellen.
Vorschlag für ein vereinfachtes Grundgesetz:
Präambel
Liebe Mitmenschen, in diesem Universum geht es seit jeher um ein möglichst buntes Erleben, und seit uns Menschen auch um humane Sicherheit. Das Erleben ist nur in dieser unglaublichen Fülle und Komplexität verfügbar, weil unser kreatives Mit- und Füreinander derart groß geworden ist. Dieses wollen wir in Zukunft noch weiter verstärken, um für uns alle noch mehr aufregende Erlebnismöglichkeiten in höchstmöglicher Sicherheit zu schaffen.
§1) Jedes Lebewesen (jeder Mensch, jedes Tier und jede Pflanze) hat das Recht zu Leben, die vielfältigsten Erfahrungen zu machen und die dafür nötigen Dinge (Gegenstände, Orte, Dienstleistungen usw.) zu nutzen, solange es dabei die anderen in ihren gleichen Rechten nicht zu sehr einschränkt.
§2) Jedes Lebewesen sollte, sofern es dazu in der Lage ist, durch das eigene Handeln dazu beitragen, die dafür nötigen Dinge zu erstellen – für sich selbst, aber auch für andere.
§3) Die Verteilung der Freiheits- und Erlebnisrechte sowie die dafür nötigen Tätigkeiten und Aufgaben regeln die große unterstützende Denkanlage GUNDA und der gesunde Menschenverstand.
§4) Jedes Lebewesen hat das Recht, über den Verteilungsschlüssel mitzubestimmen und seine persönlichen Wünsche und Interessen in die GUNDA einzugeben. Für diejenigen, die hierzu nicht fähig sind (kleine Kinder, Behinderte, Tiere, Pflanzen, etc.) entscheidet ein autorisierter Vertreter.
§5) Wer sich nicht an die Entscheidungen der GUNDA hält, sie manipuliert, einschränkt oder den dafür nötigen Informationsfluss blockiert oder verfälscht oder sich anderweitig unzulässig Freiheiten auf Kosten anderer verschafft, muss sich vor der Gesellschaft verantworten.
§6) Jedes Lebewesen ist verpflichtet, sich selbst an der Rechtsprechung der Gesellschaft zu beteiligen und sich dafür mit den aktuellen, gesellschaftlichen Regeln und Normen vertraut zu halten.
Das vereinfachte Grundgesetz würde sicherlich zu einer subjektiveren und vielleicht regional unterschiedlichen Urteilen führen. Wenn Bürger wie du und ich mitentscheiden, wären in manchen Gegenden unter Umständen Dinge möglich, die woanders geahndet würden. Aber warum eigentlich nicht, wenn es denn dem Willen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe entspricht und alle einverstanden sind. Die Rechtsprechung sollte aber in Menschenhänden bleiben und keine Aufgabe sein, die von der großen unterstützenden Denkanlage GUNDA übernommen wird. Wer möchte schon, dass ein technisches System über einen urteilt?